Betriebskostenabrechnung 2023

In den vergangenen Wochen wurden durch die Wohnungsgesellschaft Nünchritz mbH die Betriebskostenabrechnungen für das Abrechnungsjahr 2022 zugestellt. Viele Mieterinnen und Mieter konnten sich in diesem Zusammenhang über ein Guthaben freuen.

Die Auszahlungen resultieren aus zahlreichen Faktoren, vor allem aber aus kontinuierlichen Verhandlungen in Bezug auf den Einkauf von Strom und Gas bei den örtlichen Energieversorgern sowie den spürbaren Einspareffekten, die im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung jedes Jahr zum Tragen kommen.
Positiv ausgewirkt hat sich zudem das individuelle Verbrauchsverhalten vieler Mieter. Im Abrechnungsjahr 2022 wurde laut Aussage von Geschäftsführer Reiner Striegler signifikant Heizenergie eingespart. Darüber hinaus profitierten die Mieter von den staatlich erlassenen Maßnahmen aus dem EWSG* zur Senkung der Energiekosten, der Umsatzsteuer und der Dezembersoforthilfe sowie einem relativ milden Winter im Abrechnungszeitraum.

Im Bereich der kalten Betriebskosten sind die Kosten für die Gebäudereinigung, Gartenpflege, Straßenreinigung sowie Hauswartleistungen leicht gestiegen, da hier zum 1. Oktober 2022 u. a. eine Anpassung an den gesetzlichen Mindestlohn erfolgte.

Kostensteigerungen weiterhin zu erwarten

Einige Mieter werden sich angesichts fälliger Guthaben fragen, warum die zukünftigen Vorauszahlungen nicht nach unten angepasst werden: „Vor dem Hintergrund ständig ständiger Preise müssen wir auch in den nächsten Jahren höhere Energiebeschaffungskosten in Kauf nehmen und verzichten daher bewusst auf eine Senkung der Vorauszahlungen, um die Mieter am Ende der Abrechnungsperiode vor hohen Nachforderungen zu bewahren“, erklärt Reiner Striegler.
Dennoch erfolgt im Rahmen des Energieeinkaufs durch die Wohnungsgesellschaft eine kontinuierliche Preisbeobachtung, um den Mietern auch in Zukunft die bestmöglichen Preise zu bieten.

Zusätzlich werden die kalten Betriebskosten (alle Betriebskostenarten ohne Heizung und Warmwasser) von steigenden Energiekosten, höheren Mindestlöhnen und einem zunehmenden Baupreisindex stark beeinflusst werden. Reiner Striegler appelliert daher erneut an alle Mieterinnen und Mieter, das Thema Energiesparen weiterhin ernst zu nehmen und Einsparpotenziale im Hinblick auf den eigenen Energieverbrauch zu prüfen. Die Hausverwalter des Unternehmens stehen gerne beratend zur Seite, ebenso wie bei allen Fragen rund um die Betriebskostenabrechnung.

* Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz